Behandlungskosten
Warum habe ich mich bewusst für eine Privatpraxis anstelle einer vertragszahnärztlichen Praxis entschieden?
In Deutschland übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen kieferorthopädische Behandlungen ausschließlich für Patienten unter 18 Jahren – und auch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Kostenübernahme ist an die Einstufung der Zahn- und Kieferfehlstellung nach dem sogenannten KIG-System (Kieferorthopädische Indikationsgruppen) gebunden. Dieses System teilt Fehlstellungen in fünf Behandlungsbedarfsgrade (1 bis 5) ein, wobei lediglich Patienten, die den Gruppen 3 bis 5 zugeordnet werden, Anspruch auf eine Kostenübernahme haben.
Damit eine Behandlung durch die Krankenkasse genehmigt wird, muss der Kieferorthopäde nachweisen, dass der Patient die entsprechenden Kriterien erfüllt. Hierfür erstellt er einen detaillierten Behandlungsplan, der von der Krankenkasse geprüft und genehmigt werden muss.
Nach der Genehmigung darf der Kieferorthopäde jedoch nur die von der Krankenkasse als „wirtschaftlich und ausreichend“ definierten Standardbehandlungsmethoden einsetzen. Zusätzliche Leistungen, die über diese Standardversorgung hinausgehen – sogenannte außervertragliche Leistungen (AVL) – müssen in der Regel vom Patienten selbst getragen werden, auch wenn die Grundbehandlung genehmigt wurde.
Im Gegensatz zu den meisten niedergelassenen Ärzten/Zahnärzten in Deutschland, die als „Vertragsärzte“ (ehemals „Kassenärzte“) tätig sind, verfügen Privatärzte//Zahnärzten nicht über eine Zulassung zur Behandlung gesetzlich versicherter Patienten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Das bedeutet, dass die Kosten für Behandlungen durch Privatärzte//Zahnärzten von der gesetzlichen Krankenversicherung nur in absoluten Notfällen übernommen werden.
Ein entscheidender Vorteil einer Privatpraxis ist jedoch die größere Flexibilität: Im Gegensatz zu Vertragsärzten oder -zahnärzten können Privatärzte ihre Patienten individuell beraten und die bestmögliche Behandlung anbieten – unabhängig von den Einschränkungen der gesetzlichen Krankenkassen. Die Wahl der Behandlungsmethoden, Materialien oder Geräte erfolgt in enger Absprache zwischen Arzt und Patient und orientiert sich ausschließlich an den medizinischen Bedürfnissen und Wünschen des Patienten. Diese persönliche Abstimmung gewährleistet eine maßgeschneiderte, hochwertige Versorgung.
Die Entscheidung, eine Privatpraxis statt einer vertragszahnärztlichen Praxis zu eröffnen, basiert auf meinem Wunsch, meinen Patienten eine maßgeschneiderte und qualitativ hochwertige Behandlung zu bieten – ohne die Einschränkungen, die durch das System der gesetzlichen Krankenkassen vorgegeben sind.
In einer Privatpraxis habe ich die Freiheit, innovative und individuell angepasste Therapieansätze einzusetzen, die ausschließlich auf die Bedürfnisse und Wünsche meiner Patienten abgestimmt sind. Ich bin nicht an die Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen gebunden, sondern kann die modernsten Methoden, Materialien und Technologien nutzen, um optimale Behandlungsergebnisse zu erzielen.
Diese Freiheit erlaubt es mir, meinen Patienten ein Höchstmaß an persönlicher Betreuung und medizinischer Qualität zu garantieren, was für mich oberste Priorität hat.